22. Dezember 2014
DGUV: Arbeitsunfall: Was nun?
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden, und zwar sowohl vom Arbeitgeber als auch vom behandelnden Arzt.
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